Das Bibermanagement für das Bundesland Steiermark wird ermöglicht durch:
Berg- und Naturwacht Steiermark
Das Land Steiermark, A13
Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020
Projektidee
Dichte des Bibervorkommens in der Steiermark. P. ZimmermannHandlungsbedarf auf Bezirksebene. P. Zimmermann
Das größte Nagetier Europas, der Biber (Castor fiber), ist mittlerweile auch in Österreich dabei, seine ehemaligen Lebensräume wieder zu besiedeln. Umfangreiche Kartierungsarbeiten in den Wintern 2012/13 und 2013/14 in der Steiermark in den Einzugsgebieten von Mur, Lafnitz und Raab zeigten, dass die Art sich auch hier in Ausbreitung befindet. Stichprobenartige Begehungen in den darauffolgenden Jahren ergaben, dass laufend neue Gewässer besiedelt werden und die Biberpopulation stetig wächst. Der Biber nutzt dabei vermehrt kleinere Gewässer mit relativ geringem Wasserstand (< 80 cm) und baut hier Dämme, um den Wasserstand zu heben. Daher nimmt das Konfliktpotenzial sowohl in Hinblick auf Land- und Forstwirtschaft als auch in Bezug auf Siedlungsgebiet und Infrastruktureinrichtungen rasch zu!
Der Biber ist in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie genannt und daher landesweit streng geschützt. Im Jagdgesetz wird er als ganzjährig geschonte Art angeführt. Seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt werden, was insbesondere die Biberbaue und oft auch Biberdämme betrifft. Zudem sind Störungen und Tötungen verboten.
Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des gegenständlichen Projekts zum einen die Arealausweitung des Bibers in der Steiermark dokumentiert und zum anderen eine „Biberberatungsstelle“ eingerichtet, bei der betroffene Personen Unterstützung im Umgang und Zusammenleben mit dem Biber bekommen.
Auswahl der „Schwerpunktgebiete“
Die Schwerpunkte des Bibermonitorings liegen einerseits in bestehenden Natura 2000-Gebieten und andererseits in den bekannten „Biberbezirken“, wobei hier nach Risikopotential/ Handlungsbedarf differenziert wird:
hoch: Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Leibnitz
derzeit kein Handlungsbedarf: Murau, Leoben, Voitsberg
Projektziele
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung in der Steiermark und dem entsprechend rasch steigenden Konfliktpotenzial umfasst das Projekt im Wesentlichen drei Ziele:
Bibermonitoring Aufbau eines Biberbeobachter-Netzes aus den Kreisen der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht zur Verbesserung des Wissenstandes über die aktuelle Verbreitung des Bibers in der Steiermark. Dokumentation der Arealausweitung und Überprüfung bereits bekannter Reviere.
Biberberatung Einrichtung einer Biberberatungsstelle, bei der Informationen über den Biber eingeholt und Biberbeobachtungen gemeldet sowie Konfliktfälle bzw. Probleme mit dem Biber und mögliche Lösungen besprochen werden können.
Entwicklung einer "Steirischen Biber-Strategie" Auf Basis der Erfahrungen, die in anderen Bundesländern und Ländern mit unterschiedlichen Management-Strategien erzielt wurden, wird die Erarbeitung einer möglichst konsensualen Bibermanagement-Strategie für die Steiermark unter Einbindung aller Interessengruppen (Naturschutz, Wasserbau, Landwirtschaft, Jägerschaft, Forst, Fischerei usw.) angestrebt. Da in der Steiermark die Konflikte aktuell noch ein relativ beschränktes Ausmaß aufweisen, haben wir [gerade noch] die Chance, weitgehend unbelastet möglichst optimale Lösungswege zu entwickeln.
„Ziel im Umgang mit dem Biber für die Zukunft muss sein, dass er als ganz normaler Teil unserer Landschaft wahrgenommen wird und dass Konflikte mit menschlichen Nutzungsansprüchen minimiert werden“ (Angst 2010: 109).
WOZU BIBERMANAGEMENT?
Aufgrund seiner Fähigkeiten, Dämme anzulegen und Gewässer aufzustauen, Gehölze mit einem Umfang von mehr als 50 Zentimetern zu fällen und Baue ins Erdreich zu graben kann der Biber als „Schlüsselart“ („keystone species“ sensu Paine 1969, Mills et al. 1993) von Auen-Ökosystemen seine Umwelt aktiv gestalten und verändern.
Das kann zu Konflikten mit der Land-, Forst- und Teichwirtschaft, dem Wasserbau und anderen Interessensgruppen führen (vgl. Zahner et al. 2005, Bayerisches Landesamt für Umwelt 2009a, 2009b).
Diese Konflikte sind vor allem in jenen Bereichen der Kulturlandschaft zu finden, in denen die menschlichen Nutzungen bis an den Rand von Gewässern reichen, die vom Biber besiedelt werden.
Nach Zahner et al. (2005) treten 90 % der Konflikte in einem 10 m breiten Streifen entlang des Gewässers auf und 95 % innerhalb eines 20 m breiten Streifens.
Mit dem Anwachsen der Biberpopulation in Österreich nehmen diese Konflikte - wie auch in anderen Ländern mit individuenreichen Populationen - stetig zu.
Biberkonflikte
Die Konflikte, die sich durch das Zusammenleben von Mensch und Biber ergeben, sind vielfältig und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sehr unterschiedlich einzustufen. Nach Zahner et al. (2005) lassen sie sich - in Abhängigkeit von den Aktivitäten des Bibers - vier Themenbereichen zuordnen.
Als reine Pflanzenfresser ernähren sich Biber von einem breiten Spektrum an krautigen Pflanzen und Gehölzen im Nahbereich von Gewässern. Sie sind auch in der Lage, sich auf neue Futterpflanzen rasch einzustellen und nehmen diese dann in ihr Nahrungsspektrum auf.
Dazu zählen in erster Linie Kulturpflanzen wie Mais, Zuckerrüben, Raps und Getreide, in manchen Gebieten werden auch Karotten, Kohl und Sellerie gefressen.
Der wirtschaftlich Schaden, der sich durch das Fressen von Feldfrüchten ergibt, ist meist relativ gering, da Biber einerseits nur so viele Pflanzen entnehmen, wie sie auch tatsächlich fressen und andererseits die Anzahl an Tieren am Gewässer durch das Reviersystem limitiert ist (Zahner et al. 2005).
Biber fällen vor allem in den Wintermonaten Gehölze, um zur Rinde und zu jungen Ästen zu gelangen.
Dabei werden vorwiegend Weichholzarten wie Weiden und Pappeln genutzt, die nur einen geringen monetären Wert aufweisen. Vereinzelt werden auch forstwirtschaftlich wertvolle Baumarten (Eichen, Eschen, Fichten), Obstbäume und Zierpflanzen wie z. B. Thujen angenagt oder gefällt, wenn sich diese im Nahbereich eines besiedelten Gewässers befinden. Der wirtschaftliche Schaden, der sich daraus ergibt, ist im Allgemeinen relativ gering.
Schwerwiegend können sich jedoch die Folgen der Fällungen auswirken.
So kann es vorkommen, dass Bäume auf Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Straßen fallen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Bewirtschaftungserschwernisse können die Folge sein, wenn gefällte Bäume auf angrenzende Felder oder Mähwiesen stürzen. Größere Äste, die ins Gewässer fallen, können als Treibgut die Funktionsfähigkeit von Wehranlagen und Triebwerksrechen beeinflussen. In kleineren Gewässern können gefällte Bäume zu Verklausungen führen und in weiterer Folge den Hochwasserabfluss behindern.
Das Entfernen und Aufarbeiten der Bäume ist mit einem zum Teil erheblichen Arbeitsaufwand verbunden und verursacht so Kosten.
Grabaktivitäten
Biber legen ihre Baue meist in der Uferböschung von Gewässern an. Dazu graben sie Röhren in das Erdreich, die mehrere Meter lang sein können und an deren Ende sich der Wohnkessel befindet.
Diese Grabaktivitäten des Bibers können zu erheblichen Schäden führen. Einerseits kann es dazu kommen, dass gewässernah verlaufende Straßen, Wege und Nutzflächen unterhöhlt werden und einbrechen, andererseits können Schutzdämme oder Deiche durch die angelegten Röhren undicht werden.
Die Folge sind Schäden an Fahrzeugen und landwirtschaftlichen Geräten, Vernässungen von Acker- und Wiesenflächen und damit in Verbindung stehende Bewirtschaftungserschwernisse, Wasserschäden an Gebäuden, Schäden an Kläranlagen oder das Auslaufen von Fischteichen. Auch Personenschäden sind in solchen Fällen nicht gänzlich auszuschließen.
Biber legen Dämme an, um Gewässer aufzustauen und damit nutzbar zu machen.
Werden diese im Bereich von Entwässerungsgräben angelegt, steigt der Wasserspiegel häufig so weit an, dass die angrenzenden Nutzflächen vernässen. Das führt zu erschwerten Bedingungen bei der Ernte bzw. zu Ertragsminderungen oder -ausfällen.
Des Weiteren können in den Graben entwässernde Drainageröhren durch den Rückstau funktionsunfähig werden. An kleineren Gewässern kann der Hochwasserabfluss durch Dämme behindert werden.
Werden Dämme im Bereich von Kläranlagen oder Fischteichen gebaut, kann es zu einer Beeinträchtigung der Wasserzufuhr bzw. des -ablaufs und damit der Funktionsfähigkeit der Anlagen kommen.
Nach Zahner et al. (2005: 119) „verstopfen Biber oft auch Durchlässe und Röhren unter Wegen und Straßen sowie die Mönche von Fischteichen.“
Ziele des Bibermanagements
Die genannten Aktivitäten des Bibers können einerseits zu ernst zu nehmenden wirtschaftlichen Schäden führen, andererseits ist der Biber eine streng geschützte Art.
Um sowohl das öffentliche Interesse am strengen Schutz des Bibers als auch die individuellen und öffentlichen Nutzungsinteressen des Menschen in und an Gewässern wahren zu können, ist daher die Entwicklung und Ausarbeitung von Konfliktmanagement-Strategien im Rahmen eines „Bibermanagements“ erforderlich.
Prävention
Unter dem Begriff Prävention werden all jene Maßnahmen zusammengefasst, die das Auftreten von Biberschäden verhindern sollen. Da die Mehrzahl der Biberkonflikte im unmittelbaren Nahbereich von Gewässern auftritt, steht die Maßnahme Schaffung von Uferrandstreifen an erster Stelle. Diese Maßnahme dient nicht nur dem Biber, sondern fördert auch viele andere Tierarten (Bayerisches Landesamt für Umwelt & Bund Naturschutz in Bayern 2009, Meßlinger 2013), wirkt sich positiv auf den Gewässerschutz und die Gewässerentwicklung aus und stellt eine Form des Hochwasserschutzes dar (Zahner et al. 2005, Zahner 2013).
Weitere Präventivmaßnahmen sind der Einsatz von Elektrozäunen gegen Fraßschäden sowie gegen Damm-Neubauten an problematischen Stellen. Da Biber auf Stromschläge sehr empfindlich reagieren und diese Stellen dann meiden, muss der Zaun meist nur vorübergehend errichtet werden. Zur Absenkung des Wasserspiegels auf ein „Kompromissniveau“ werden Dammdrainagen eingebaut. Die Mindestwassertiefe von 80 Zentimeter muss dabei jedoch erhalten werden und eine regelmäßige Kontrolle der Anlage ist notwendig.
Um zu Verhindern, dass wirtschaftlich bedeutende Bäume gefällt werden, werden Baumschutzmaßnahmen in Form von Drahthosen oder mittels Schälschutzmittel (WÖBRA) getroffen. In Einzelfällen ist auch eine flächige Zäunung z. B. bei Obstbaum-Neuanlagen sinnvoll.
Durch den Einsatz von Drahtgeflechten an Zu- und Abläufen von Fischteichen sowie an Durchlässen kann ein Verstopfen derselben durch den Biber unterbunden werden. Ein Untergraben von Dämmen und Deichen wird durch Ufersicherungen durch Versteinung, Drahtgitter, Spundwände und ähnlichem verhindert.
Derartige Maßnahmen sind in der Regel jedoch sehr kostspielig. Bei Neuanlagen in Bibergebieten wird diese Sicherungsmaßnahme generell vorgesehen. In Einzelfällen z. B. bei Neuansiedelungen in Entwässerungsgräben ist auch das Entfernen von Biberdämmen als Präventivmaßnahme möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch - ebenso wie für den Einbau von Dammdrainagen - eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Biberberatung
Haben sie Fragen zum Biber, wollen sie eine Biberbeobachtung melden oder treten Konflikte im Zusammenhang mit Aktivitäten des Bibers auf, so steht Ihnen die Biberberatungsstelle des Landes Steiermark zur Seite.
Unsere Biberberaterin, Frau Mag. Brigitte Komposch, MSc beantwortet gerne sämtliche Fragen zum Thema Biber.
Im Bedarfsfall begutachtet sie mit Ihnen gemeinsam die Konfliktsituation vor Ort und unterstützt sie bei der Lösungsfindung bzw. der Entschärfung der Konfliktsituation.
Mag. Brigitte Komposch, MSc.
Die Bibermanagerin des Landes Steiermark - Mag. Brigitte Komposch, MSc.
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!
eMail:This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. eMail: +43 660 / 717 09 33
[>] Bayerisches Landesamt für Umwelt (2009a): Biber in Bayern. Biologie und Management. LfU, Augsburg, 48 S., www.lfu.bayern.de
[>] Bayerisches Landesamt für Umwelt (2009b): Das Bayerische Bibermanagement. Konflikte vermeiden - Konflikte lösen. LfU, Augsburg, 8 S., www.lfu.bayern.de
[>] Mills, L. S., Soule, M. E. & Doak D. F. (1993): The keystone-species concept in ecology and conservation. BioScience 43/4 (219): 1-8.
[>] Paine, R. T. (1969): A Note on Trophic Complexity and Community Stability. The American Naturalist 103 (929): 91–93.
[>] Zahner, V., Schmidbauer, M. & Schwab, G. (2005): Der Biber. Die Rückkehr der Burgherren. Buch & Kunstverlag Oberpfalz, 136 S.
[>] Zahner, V. (2013): Hat der Biber Einfluss auf Wasserhaushalt und Hochwasser? Natur & Land 99: 15-17.
Haben sie Fragen zum Biber, wollen sie eine Biberbeobachtung melden oder treten Konflikte im Zusammenhang mit Aktivitäten des Bibers auf, so steht Ihnen die Biberberatungsstelle des Landes Steiermark zur Seite.
Unsere Biberberaterin, Frau Mag. Brigitte Komposch, MSc beantwortet gerne sämtliche Fragen zum Thema Biber.
Sie unterstützt Sie bei der Lösungsfindung bzw. der Entschärfung von Konfliktsituationen.
Mag. Brigitte Komposch, MSc.
Die Bibermanagerin des Landes Steiermark - Mag. Brigitte Komposch, MSc.
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!
eMail:This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. eMail: +43 660 / 717 09 33
Im Zuge eines Lokalaugenscheins werden aufgetretene Schäden und Konfliktsituationen dokumentiert und mögliche Maßnahmen zur Konfliktlösung bzw. -entschärfung besprochen.
Häufig werden dabei MitarbeiterInnen der zuständigen Wasserbauabteilungen, Europaschutzgebietsbeauftragte oder Naturschutzbeauftragte beigezogen um gemeinsam einen Weg aufzuzeigen, bei dem die Interessen der Betroffenen und die Vorgaben des strengen Artenschutzes erfüllt werden.
Konkrete Präventionsmaßnahmen, die im Rahmen des Bibermanagements angeboten werden, sind:
die Bereitstellung von Gittern bzw. Verbißschutzmitteln zum Schutz von Einzelbäumen,
die Bereitstellung von mobilen Elektrozaunsets zum Schutz von landwirtschaftlichen Kulturen und
der Einbau von Drainagerohren in den Biberdamm zur Senkung des Wasserspiegels.
Entschädigungen für aufgetretene Schäden werden nicht geleistet.
Eingriffe in den Biberlebensraum wie z. B. Dammabsenkungen oder Dammentfernungen sind nur nach Begutachtung durch die Biberberaterin und nach Absprache mit der Behörde zulässig.
Für Eingriffe an „Hauptdämmen“ bzw. „burgensichernden Dämmen“, die dem Schutz des Biberbaus dienen, ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist nach der Berner Konvention, Anhang III, sowie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, Anhänge II und IV, auf internationaler Ebene geschützt. Bei der Berner Konvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume. Im Anhang III sind Arten aufgelistet, die grundsätzlich geschützt sind, im Ausnahmefall jedoch bejagt oder in anderer Weise genutzt werden dürfen. Österreich trat der Berner Konvention 1983 bei (BGBl. Nr. 372/1983). Ziel der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) ist der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Im Anhang II werden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete, so genannte Natura 2000 Gebiete (im Steiermärkischen Naturschutzgesetz als „Europaschutzgebiete“ bezeichnet, siehe unten) ausgewiesen werden müssen. Im Anhang IV werden streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse genannt. Für diese gilt nach Artikel 12 der Richtlinie ein Fang- und Tötungsverbot. Jede absichtliche Störung, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist untersagt sowie jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist verboten. Zudem verbieten die EU-Mitgliedstaaten Besitz, Transport, Handel oder Austausch und Angebot zum Verkauf oder Austausch von aus der Natur entnommenen Exemplaren. Auf Landesebene wurde der Schutz des Bibers nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie in das Steiermärkisches Naturschutzgesetz (Stmk. NschG 2017 i.d.g.F.) implementiert. In der Artenschutzverordnung des Landes Steiermark (LGBl. Nr. 40/2007) ist der Biber in Anlage C (geschützte Tiere) aufgelistet. Nach dem steiermärkischen Jagdgesetz (Stmk. Jagdgesetz 1986 i.d.g.F.) gilt der Biber nach §2 als „Wild“ und ist ganzjährig geschont.
Gebietsschutz
In Schutzgebieten, die auf Basis des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes ausgewiesen wurden, genießt der Biber zum Teil einen besonderen Schutz. Hier ist zwischen mehreren Schutzgebiets-Typen zu unterscheiden: Unionsrechtlich sind besondere Schutzgebiete u. a. für die im Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie genannten Arten und damit auch für den Biber auszuweisen. Die Steiermark hat 38 Europaschutzgebiete gemäß dieser Richtlinie verordnet, in keinem davon wird allerdings der Biber als Schutzgut genannt. Europaschutzgebiete müssen zudem für die Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) eingerichtet werden. Ist die Präsenz des Bibers (durch seine ökosystemgestaltenden Aktivitäten) für die geschützten Vogelarten des Gebietes von essentieller Bedeutung, so ist er auch in diesen Gebieten geschützt.
Das Steiermärkische Naturschutzgesetz definiert zudem unterschiedliche Typen von rein landesrechtlich relevanten Schutzgebieten. Verordnete „Landschaftsschutzgebiete“ (Stmk. NSchG §8) und die ex lege geschützten „eiszeitlich entstandenen Seen und Weiher einschließlich deren Umkreis bis zu einem 10 m breiten landeinwärts gemessenen Geländestreifen“ sowie alle „natürlich fließenden Gewässer einschließlich ihrer Altgewässer (Alt- und Totarme, Lahnen u.dgl.)“ (Stmk. NSchG §5) sind relativ schwach geschützt, während „Naturschutzgebiete“ (Stmk. NSchG §7), „Naturdenkmale“ (Stmk. NSchG §11) und „Geschützte Landschaftsteile“ (Stmk. NSchG §12) einem strengen Schutzregime unterliegen.
Gefährdung
Der Biber gilt nach der Roten Liste der Säugetiere Österreichs (Spitzenberger 2005) als ungefährdet (LC = Least Concern). D. h. die Aussterbewahrscheinlichkeit in den nächsten 100 Jahren beträgt weniger als 10 %. Sowohl die Bestands- als auch die Arealentwicklung werden positiv eingestuft. Auch nach der IUCN Red List of Threatened Species gilt die Art als ungefährdet (Batbold et al. 2008).
[>] Batbold, J., Batsaikhan, N., Shar, S., Amori, G., Hutterer, R., Kryštufek, B., Yigit, N., Mitsain, G. & Palomo, L. J. (2008): Castor fiber. In: IUCN 2013. IUCN Red List of Threatened Species. Version 2013.2. www.iucnredlist.org. [Abgerufen am 26.01.2014].