GESETZLICHER SCHUTZ UND GEFÄHRDUNG DES BIBERS

 

Artenschutz

Der Europäische Biber (Castor fiber) ist nach der Berner Konvention, Anhang III, sowie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, Anhänge II und IV, auf internationaler Ebene geschützt. Bei der Berner Konvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume. Im Anhang III sind Arten aufgelistet, die grundsätzlich geschützt sind, im Ausnahmefall jedoch bejagt oder in anderer Weise genutzt werden dürfen. Österreich trat der Berner Konvention 1983 bei (BGBl. Nr. 372/1983).
Ziel der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) ist der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Im Anhang II werden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete, so genannte Natura 2000 Gebiete (im Steiermärkischen Naturschutzgesetz als „Europaschutzgebiete“ bezeichnet, siehe unten) ausgewiesen werden müssen. Im Anhang IV werden streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse genannt. Für diese gilt nach Artikel 12 der Richtlinie ein Fang- und Tötungsverbot. Jede absichtliche Störung, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist untersagt sowie jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist verboten. Zudem verbieten die EU-Mitgliedstaaten Besitz, Transport, Handel oder Austausch und Angebot zum Verkauf oder Austausch von aus der Natur entnommenen Exemplaren.
Auf Landesebene wurde der Schutz des Bibers nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie in das Steiermärkisches Naturschutzgesetz (Stmk. NschG 2017 i.d.g.F.) implementiert. In der Artenschutzverordnung des Landes Steiermark (LGBl. Nr. 40/2007) ist der Biber in Anlage C (geschützte Tiere) aufgelistet. Nach dem steiermärkischen Jagdgesetz (Stmk. Jagdgesetz 1986 i.d.g.F.) gilt der Biber nach §2 als „Wild“ und ist ganzjährig geschont.

 

Gebietsschutz

In Schutzgebieten, die auf Basis des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes ausgewiesen wurden, genießt der Biber zum Teil einen besonderen Schutz. Hier ist zwischen mehreren Schutzgebiets-Typen zu unterscheiden:
Unionsrechtlich sind besondere Schutzgebiete u. a. für die im Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie genannten Arten und damit auch für den Biber auszuweisen. Die Steiermark hat 38 Europaschutzgebiete gemäß dieser Richtlinie verordnet, in keinem davon wird allerdings der Biber als Schutzgut genannt.
Europaschutzgebiete müssen zudem für die Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) eingerichtet werden. Ist die Präsenz des Bibers (durch seine ökosystemgestaltenden Aktivitäten) für die geschützten Vogelarten des Gebietes von essentieller Bedeutung, so ist er auch in diesen Gebieten geschützt.
Das Steiermärkische Naturschutzgesetz definiert zudem unterschiedliche Typen von rein landesrechtlich relevanten Schutzgebieten. Verordnete „Landschaftsschutzgebiete“ (Stmk. NSchG §8) und die ex lege geschützten „eiszeitlich entstandenen Seen und Weiher einschließlich deren Umkreis bis zu einem 10 m breiten landeinwärts gemessenen Geländestreifen“ sowie alle „natürlich fließenden Gewässer einschließlich ihrer Altgewässer (Alt- und Totarme, Lahnen u.dgl.)“ (Stmk. NSchG §5) sind relativ schwach geschützt, während „Naturschutzgebiete“ (Stmk. NSchG §7), „Naturdenkmale“ (Stmk. NSchG §11) und „Geschützte Landschaftsteile“ (Stmk. NSchG §12) einem strengen Schutzregime unterliegen.

 

Gefährdung

Der Biber gilt nach der Roten Liste der Säugetiere Österreichs (Spitzenberger 2005) als ungefährdet (LC = Least Concern). D. h. die Aussterbewahrscheinlichkeit in den nächsten 100 Jahren beträgt weniger als 10 %. Sowohl die Bestands- als auch die Arealentwicklung werden positiv eingestuft. Auch nach der IUCN Red List of Threatened Species gilt die Art als ungefährdet (Batbold et al. 2008).


[>] Batbold, J., Batsaikhan, N., Shar, S., Amori, G., Hutterer, R., Kryštufek, B., Yigit, N., Mitsain, G. & Palomo, L. J. (2008): Castor fiber. In: IUCN 2013. IUCN Red List of Threatened Species. Version 2013.2. www.iucnredlist.org. [Abgerufen am 26.01.2014].